Drucksache - 1387/XX  

 
 
Betreff: Wahl von ehrenamtlichen Mitgliedern des Milieuschutzbeirates
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die nachstehend aufgeführten Personen als Mitglieder des Milieuschutzbeirates für die Dauer der bestehenden Wahlperiode.

 

CDU-Fraktion:

Herr Karsten Schulze (ord. Mitglied)

 

Bei der CDU hat Herr Christopher Förster seine Mitgliedschaft niedergelegt. Durch die CDU-Fraktion wurde Herr Karsten Schulze als neue ordentliches Mitglied benannt.

 

Begründung:

Der Milieuschutzbeirat wurde neu gegründet und die Mitglieder in der Sitzung der BVV am 14.11.2018 gewählt (siehe Drs. 1002/XX). Er soll mit jeder Wahlperiode neu gewählt werden. Der Beirat ist ein Beratungsgremium zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Neukölln.

Es setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der BVV, aus Mieter*inneninitativen, von Eigentümer*innenseite und aus Mieter*innenschutzorganisationen. Diese Mitglieder sind stimmberechtigt. Vom Bezirksamt beauftragte Mieter*innenberatungen werden beratend teilnehmen. Der Beirat tagt zwei Mal jährlich.

Der Milieuschutzbeirat soll das Verwaltungshandeln prüfen und steht dem Bezirksamt beratend zur Seite. Er versucht widerstreitende Interessen abzubilden und verträgliche Lösungen zu finden. Er fordert dazu auf, kreative Ideen von allen Seiten in das Verwaltungshandeln einzubringen. Auf diese Weise begleitet der Beirat das Bezirksamt fachlich und empfiehlt gegebenenfalls Anpassungen. Das Bezirksamt möchte damit Fehlregulierungen vermeiden und sicherstellen, dass die entwickelten Genehmigungskriterien ihr Ziel erreichen.

 

Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

keine

 

Berlin-Neukölln, den 05. Juni 2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 
 

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