Drucksache - 1298/XX  

 
 
Betreff: Ausgeübtes Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten und die Mieten steigen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Schröter, SteffenSchröter, Steffen
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
10.04.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 1298/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Unter welchen Bedingungen will das Bezirksamt Neukölln weiter an dem Instrument Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten festhalten, obwohl es schon im Rahmen der Ausübung des Vorkaufrechtes durch städtische Wohnungsbaugesellschaften bei erworbenen Objekten zu einer durchschnittlichen Mieterhöhung von 16 Prozent bis zu einer maximal 36 prozentigen Mieterhöhung für Mieter gekommen ist?
  2. Kann das Bezirksamt Neukölln das kommunale Vorkaufsrecht im Sinne der Mieter noch unterstützen, wenn städtische Wohnungsbaugesellschaften für im Rahmen des Vorkaufsrecht erworbene Objekte eine bis zu 36 prozentige Mieterhöhung durch Ausnahmeregelungen durchsetzen können, hingegen aber private Eigenmer eine Mietpreiserhöhung von maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren - unter Berücksichtigung weiterer restriktiver gesetzlicher Bedingungen - verlangen dürfen?
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen