Drucksache - 1266/XX  

 
 
Betreff: Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Flughafenstraße / Donaustraße“ im Bezirk Neukölln von Berlin vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 468)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
20.03.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Entwurf der Rechtsverordnung zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Milieuschutzverordnung“) für das Gebiet „Flughafenstraße / Donaustraße“ im Bezirk Neukölln von Berlin (siehe Anlage) wird beschlossen.

Die Milieuschutzsatzung soll als Rechtsverordnung erlassen werden und gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angezeigt werden.

Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 19. März 2019

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

-Schlussbericht-

 

Die Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Flughafenstraße / Donaustraße“ im Bezirk Neukölln ist am 20.03.2019 durch die BVV beschlossen worden und am 27.03.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 9 auf Seite 224 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 1266/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neulln, 25. August 2022

 

 

Jochen Biedermann

stellvertretender Bezirksbürgermeister

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen