Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1227/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine Pflasterung mit Gehwegplatten o.ä. vor dem Grundstück Neuköllner Straße 213 bei den zuständigen Stellen einzusetzen.
Begründung: Da das Planungsrecht entsprechend umgewandelt wurde und seit der abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtes 1990 dieser Bereich als Straßenland aufgekauft werden konnte, (wie in der kleinen Anfrage KA/225/XX beschrieben) sollte doch endlich ein befestigter Gehweg hergestellt werden. Da die Gelder zu damaliger Zeit für die Herstellung des Gehweges aufgrund anderer Prioritäten nach dem Mauerfall nicht zur Verfügung standen, im Moment der Bezirk jedoch eine Rekordsumme im Jahr 2019 ausgeben kann, wie in der Berliner Woche zu lesen war, sollte dies jetzt endlich möglich sein. |
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