Drucksache - 1005/XX  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
05.12.2018 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gem. § 35 Abs. 7 Nr. 9 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen an.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode durch den Ausschuss selbst für jeweils eine Amtsperiode benannt und durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen.

 

Herr Bodo Neubacher hat sein Mandat als beratendes Mitglied § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG vorzeitig niedergelegt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner 28. öffentlichen Sitzung Frau Daniela Steingrüber als Nachfolgerin von Herrn Neubacher als ordentliches beratendes Mitglied benannt.

 

Weitere Daten zu der o.g. Personen:

 

Ordentliches Mitglied mit beratender Stimme

 

Daniela Steingrüber

(AG 78 HzE/PsychKG)

 
 

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