Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0863/XX
Der Sportausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Kampfsportarten Teil des Sportunterrichtes an Grund - und Oberschulen werden.
Begründung: Selbstverteidigung dient der physischen Ertüchtigung und stärkt das Selbstbewusstsein. Durch feste Regeln im Kampfsport wird die Selbstdisziplin der Schüler gefördert. Dies hilft sowohl dem schulischen Erfolg wie auch später im Leben. Da der gegenseitige Respekt ein wichtiges Element im Kampfsport ist, werden Kinder hierdurch zu respektvollen Persönlichkeiten erzogen. Klare Regeln und Rituale in diesem Sport helfen den Kindern ihrer schulischen Laufbahn eine Struktur zu geben. Kampfsport dient dadurch der allgemeinen Förderung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Hierdurch werden starke Persönlichkeiten gefördert, dadurch dient dies auch der Drogenprävention. Selbstverteidigungskurse und -techniken stellen die effektive Abwehr eines überraschenden Angriffs in den Fokus. Dies sollte speziell in einer Stadt wie Berlin fester Bestandteil des Sportunterrichts werden. Sollten keine geeigneten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, kann ein gremienübergreifendes Konzept mit privaten Sportstätten erarbeitet werden. Ggf. sollte geprüft werden, ob Sportunterricht in privaten Stätten in denen Kampfsport angeboten wird, auf den Schulunterricht angerechnet wird. Die Selbstverteidigung ist eine anspruchsvolle sportliche Herausforderung, die nicht jedes Elternteil seinem Kind, bspw. aus monetären Gründen, in privaten Sportstätten bieten kann. Ein freiwilliges Erlernen der Selbstverteidigung ist oft auch nicht in der Freizeitgestaltung vorgesehen. |
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