Drucksache - 0818/XX  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht des Milieuschutzgebiet Schillerpromenade durch den Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Limann, Angelika 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Einwohneranfrage
Einwohneranfrage beantwortet
Antwort 0818

Soziales Erhaltungsgebiet Schillerpromenda (Milieuschutzgebiet) Begründung von Wohn-/Teileigentum

Fontanestr. 14,15, Lichtenrader Str. 60,61,62 Mahlower Str. 17, 18, 19, 20, 21, 21A und andere

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wurde der Antrag auf Begründung von Wohn-/ Teileigentum gestellt?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt ob dem Umwandlungsbegehren des Eigentümers der o.a. Häuser bereits stattgegeben wurde?

 

Wir Mieter/innen der o.a. Häuser fordern den Bezirk und somit Sie als Baustadtrat des Bezirkes Neukölln auf von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Alleine in den o.a. Straßen sind ohne die Emserstr. etc. ca. 200 Mietparteien (300 - 400 Personen) betroffen.

Da in den Straßen Mahlower 12 -16 und Fontanestr. 12-14 die Anschreiben des Bezirksamt erst jetzt eingehen, kommen noch einige Wohnungen hinzu.

Wir, die Mieter möchten hier zu bezahlbaren Mieten in unserem langjährigen sozialen Umfeld wohnen bleiben und das, das Vorkaufsrecht des Bezirkes ausgeübt wird und werden entsprechende Unterschriften nachreichen.

 
 

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