Drucksache - 0799/XX  

 
 
Betreff: Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten des Bezirksamtes Neukölln folgende Person als stellvertretendes Mitglied:

 

 

Frau Brigitte Gloeden

 

 

Begründung:

Das Amt für Soziales darf über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII nur entscheiden, wenn „sozial erfahrene Dritte beratend beteiligt“ wurden. Der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten setzt sich nach § 34 AZG Berlin unter anderem aus drei Bezirksverordneten und deren Vertreter*innen zusammen. Das stellvertretende Mitglied, Herr Gerrit Kringel, hat sein Amt niedergelegt. Die Nachwahl ist daher erforderlich. Die Fraktion der CDU hat stattdessen Frau Brigitte Gloeden als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG)

§ 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)

 

 

Berlin-Neukölln, den 31.07.2018

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 
 

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