Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0799/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten des Bezirksamtes Neukölln folgende Person als stellvertretendes Mitglied:
Frau Brigitte Gloeden
Begründung: Das Amt für Soziales darf über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII nur entscheiden, wenn „sozial erfahrene Dritte beratend beteiligt“ wurden. Der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten setzt sich nach § 34 AZG Berlin unter anderem aus drei Bezirksverordneten und deren Vertreter*innen zusammen. Das stellvertretende Mitglied, Herr Gerrit Kringel, hat sein Amt niedergelegt. Die Nachwahl ist daher erforderlich. Die Fraktion der CDU hat stattdessen Frau Brigitte Gloeden als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Gesetzliche Grundlagen: § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
Berlin-Neukölln, den 31.07.2018 Bezirksamt Neukölln von Berlin
HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat |
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