Drucksache - 0567/XX  

 
 
Betreff: „Kurze Beine, kurze Wege“ - Grundschulkinder nicht im Stich lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/BiSchulKuSport
Verfasser:1. Schulze, Karsten
2. Beitritt: SPD, Grüne
Korte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
10.04.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt / Überweisung BSK
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Einigung über die Aufnahme von Neuköllner Schulanfängern in die im Nachbarbezirk liegende Carl-Sonnenschein-Grundschule zu finden. Diese Härtefallregelung soll bis zur Fertigstellung der Grundschule am Koppelweg zum Schuljahr 2022/2023 laufen und für die Schüler gelten, die im Umkreis von 2 km der Carl-Sonnenschein-Grundschule wohnen.

 

Hintergrund:

r die geburtenstarken Jahrgänge 2014-2016 kommt der Bau der Grundschule am Koppelweg bzw. die Fertigstellung in 2022/2023 zu spät. Die alternativen Grundschulen für das entsprechende Einzugsgebiet wären die Bruno-Taut-Grundschule oder aber die Fritz-Karsen-Schule. Beide sind fußufig nicht erreichbar.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Einigung über die Aufnahme von Neuköllner Schulanfängern in die im Nachbarbezirk liegende Carl-Sonnenschein-Grundschule zu finden. Diese Härtefallregelung soll bis zur Fertigstellung der Grundschule am Koppelweg zum Schuljahr 2022/2023 laufen und für die Schüler gelten, die im Umkreis von 2 km der Carl-Sonnenschein-Grundschule wohnen.

 

Das Bezirksamt hat sich in dieser Angelegenheit mehrfach an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gewandt und bereits im Juni 2018 der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung vorgelegt. Aufgrund der ebenfalls angespannten Lage bzgl. der verfügbaren Grundschulplätze im Nachbarbezirk konnte sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg allerdings nicht dazu bereitfinden, diese zu unterschreiben. Dies wurde bei einem Arbeitstreffen am 18. Dezember 2018 zwischen beiden Bezirken, an dem Vertreter*innen der Schulorganisation und der bezirklichen Rechtsämter teilnahmen, erneut bestätigt. Das Bezirksamt hat auch in der Folge den Kontakt nach Tempelhof-Schöneberg gesucht und hat hierzu im Juni und im November 2019 weitere Gespräche geführt. An der ablehnenden Haltung des Nachbarbezirks bezüglich der angestrebten Verwaltungsvereinbarung hat sich weiterhin nichts geändert. Das Bezirksamt bedauert und respektiert diese Entscheidung. Die neue Grundschule am Koppelweg, deren Übergabe zum Schuljahr 2023/24 geplant ist, wird hier Abhilfe schaffen.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 15. Juni 2021

 

 

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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