Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0567/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Einigung über die Aufnahme von Neuköllner Schulanfängern in die im Nachbarbezirk liegende Carl-Sonnenschein-Grundschule zu finden. Diese Härtefallregelung soll bis zur Fertigstellung der Grundschule am Koppelweg zum Schuljahr 2022/2023 laufen und für die Schüler gelten, die im Umkreis von 2 km der Carl-Sonnenschein-Grundschule wohnen.
Hintergrund: Für die geburtenstarken Jahrgänge 2014-2016 kommt der Bau der Grundschule am Koppelweg bzw. die Fertigstellung in 2022/2023 zu spät. Die alternativen Grundschulen für das entsprechende Einzugsgebiet wären die Bruno-Taut-Grundschule oder aber die Fritz-Karsen-Schule. Beide sind fußläufig nicht erreichbar.
-Schlussbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Einigung über die Aufnahme von Neuköllner Schulanfängern in die im Nachbarbezirk liegende Carl-Sonnenschein-Grundschule zu finden. Diese Härtefallregelung soll bis zur Fertigstellung der Grundschule am Koppelweg zum Schuljahr 2022/2023 laufen und für die Schüler gelten, die im Umkreis von 2 km der Carl-Sonnenschein-Grundschule wohnen.
Das Bezirksamt hat sich in dieser Angelegenheit mehrfach an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gewandt und bereits im Juni 2018 der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung vorgelegt. Aufgrund der ebenfalls angespannten Lage bzgl. der verfügbaren Grundschulplätze im Nachbarbezirk konnte sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg allerdings nicht dazu bereitfinden, diese zu unterschreiben. Dies wurde bei einem Arbeitstreffen am 18. Dezember 2018 zwischen beiden Bezirken, an dem Vertreter*innen der Schulorganisation und der bezirklichen Rechtsämter teilnahmen, erneut bestätigt. Das Bezirksamt hat auch in der Folge den Kontakt nach Tempelhof-Schöneberg gesucht und hat hierzu im Juni und im November 2019 weitere Gespräche geführt. An der ablehnenden Haltung des Nachbarbezirks bezüglich der angestrebten Verwaltungsvereinbarung hat sich weiterhin nichts geändert. Das Bezirksamt bedauert und respektiert diese Entscheidung. Die neue Grundschule am Koppelweg, deren Übergabe zum Schuljahr 2023/24 geplant ist, wird hier Abhilfe schaffen.
Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 15. Juni 2021
Hikel Korte Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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