Drucksache - 0562/XX  

 
 
Betreff: Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
Verfasser:BzStR BiedermannBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stimmt der Aufnahme der aus der Anlage ersichtlichen Vorschläge für die Wahl der Schöff*innen für die Jahre 2019 bis 2023 zu.

 

Begründung:

 

Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Gemeinden, in Berlin die Bezirke, in jedem fünften Jahr zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöff*innen (Haupt- und Hilfsschöff*innen) verpflichtet. Die letzte Vorschlagsliste wurde für den Zeitraum 2014 bis 2018 im Jahr 2013 erstellt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (in Berlin der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung), mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Maßgebend für das Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagsliste sind der Vierte Titel des GVG sowie die diesbezüglichen Arbeitsanweisungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Anzahl der in den Listen aufzunehmenden Personen ist von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 28.06.2017 entsprechend der Vorgaben der Präsidentin des Landgerichts Berlin und des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten bestimmt worden.

 

Für den Bezirk Neukölln wurden danach folgende Zahlen festgelegt:

 

a) Landgericht  84 Hauptschöff*innen

132 Hilfsschöff*innen

 

b) Amtsgericht  37 Hauptschöff*innen

  58 Hilfsschöff*innen

 

insgesamt:311 Haupt- und Hilfsschöff*innen

 

Die Vorschlagsliste beinhaltet mindestens doppelt so viele Personen, wie tatsächlich als einzusetzende Schöff*innen benötigt werden. (§§ 36 Abs. 4 und 43 GVG).

 

Dementsprechend wurde eine Liste, bestehend aus

 

a)      freiwilligen Bewerber*innen

b)      Kandidat*innen, die nach dem Zufallsprinzip aus dem automatisierten Einwohnerregister mit deutscher Staatsangehörigkeit herausgesucht wurden, erstellt.

 

Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Zusammenstellung der Haupt- und Hilfsschöff*innen ist nach den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben erarbeitet worden.

 

Der Inhalt der Vorschlagsliste samt Benennung von Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen ist vertraulich zu behandeln und nur für diese Beschlussfassung zu verwenden. Die Bezirksverordneten erhalten die Vorschlagsliste daher nur in Papierform. Eine Veröffentlichung und/oder die Herausgabe der Daten an Dritte ist aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig.

 

 

Berlin-Neukölln, den 01.03.2018

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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