Drucksache - 0557/XX  

 
 
Betreff: Regelungen zur Asbesterkennung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
Verfasser:Pohl, TonyPohl, Tony
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 0557/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welchen Fällen und auf welche Weise sind Vermieter bzw. die ausführenden Firmen gesetzlich verpflichtet, im Vorfeld von Baumaßnahmen Auskünfte über eine mögliche Asbestbelastung im betroffenen Wohnungsbestand einzuholen, um die erforderlichen Schutzvorkehrungen treffen zu können.

 

  1. Welche Regelungen gelten für die bezirkliche Bau- und Wohnungsaufsicht bzw. andere Behörden (Lagetsi, Lageso) für den Fall, dass aus bloßer Unkenntnis seitens des Vermieters oder der ausführenden Firmen über den Verbau von asbesthaltigen Materialien keine erforderlichen Schutzmaßnahmen während einer Sanierung oder sonstigen Baumaßnahmen getroffen werden.
 
 

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