Drucksache - 0527/XX  

 
 
Betreff: Durch das Jugendamt Neukölln betreute unbegleitete minderjährige Asylbewerber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionslosFraktionslos
Verfasser:Zielisch, AnneFunk, Anne
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.03.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt
Große Anfrage vertagt 2
Große Anfrage vertagt 3
Große Anfrage beantwortet
Antwort 0527/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylbewerber (UMA) wurden per 31.12.2017 vom bezirklichen Jugendamt betreut und welche Kosten sind dem Bezirksamt dadurch im Haushaltsjahr 2017 entstanden? Welche Kosten werden r 2018 prognostiziert?

 

  1. Bei wie vielen der per 31.12.2017 vom bezirklichen Jugendamt betreuten UMA ist die angebliche Minderjährigkeit weder aufgrund zweifelsfrei echter Personaldokumente, z. B. durch Reisepass, aufgrund einer Altersfeststellung durch die Ausländerbehörde (§ 49 Abs. 3 und 6 AufenthG) oder aufgrund einer ärztlichen Untersuchung (§ 42f Abs. 2 S. 1 SGB VIII) unwiderlegbar festgestellt worden?

 

  1. Beabsichtigt das Bezirksamt bei allen denjenigen vom bezirklichen Jugendamt betreuten UMA, deren Minderjährigkeit nicht wie unter 2.) bereits unwiderlegbar festgestellt wurde, eine ärztliche Altersfeststellung nachzuholen - und falls nein, warum nicht?
 
 

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