Drucksache - 0516/XX  

 
 
Betreff: Altersfeststellung von Amts wegen bei zweifelhaftem Alter von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:1. Piehl, Stephan
2. Zielisch, Anne
Piehl, Stephan
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.03.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt Zielisch
Antrag vertagt
Antrag vertagt 2
Antrag vertagt 3
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das örtliche Jugendamt anzuweisen,

1. bei der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern (UMA) nach §§ 42, 42a SGB VIII in solchen Fällen, bei denen der UMA

a) keine gültigen Reise- bzw. Personaldokumente bei sich führt, und

b) noch von keiner zur medizinischen Altersfeststellung berechtigten deutschen Behörde eine Altersfeststellung durchgeführt wurde, unverzüglich und regelmäßig die Altersfeststellung nach § 42f Abs. 2 SGB VIII zu veranlassen.

 

2. Dies gilt auch rückwirkend für alle betroffenen Personen der Zeiträume 2015-2018, insoweit Leistungsbezug anhält.

Der BVV ist bis 01.06.2018 zu berichten.

 

Begründung:

Asylbewerber, die angeblich minderjährig, tatsächlich aber volljährig sind (sogenannte „minderjährige unbegleitete Asylbewerber“ (UMA)), verursachen hrlich Kosten von bis zu 5 Milliarden Euro bundesweit und sind sowohl vor strafrechtlicher Verfolgung weitgehend als auch vor Abschiebung in der Regel geschützt. Der volkswirtschaftliche Schaden hierdurch ist enorm. Obgleich §42f SGB VIII bereits jetzt in Zweifelsfällen eine Altersüberprüfung bereits von Amts wegen anordnet, findet dies jedoch aktuell zumindest mancherorts unzureichend bis gar nicht statt. So ergab eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen (Drs. 6/11355): Gerade einmal 3% aller angeblich minderjährigen Asylbewerber werden medizinisch auf ihr Alter überprüft. Die Hälfte der untersuchten war bereits erwachsen.

 

In Berlin wurden im Jahr 2015 wiederum 39 solcher Untersuchungen durchgeführt, die in 33 Fällen die Feststellung der Volljährigkeit zur Folge hatten (Drucksache 17/17 714). Bei Altersbestimmungen in unseren Nachbarländern Österreich und Schweden wurde festgestellt, dass über 40 % bzw. sogar über 80 % der - angeblich - minderjährigen Asylbewerber tatsächlich bereits volljährig sind. (Deutschlandfunk Online, 04.01.2018). Der Journalist Jan Fleischhauer geht von einer Volljährigkeitsquote von über einem Drittel aus (Spiegel Online, 04.01.2018) und die CSU-Landesgruppe im Bundestag fordert ebenfalls zweifelsfreie Klärung von Identität und Alter (Bayernkurier Online, 05.01.2018). Die Betreuung unbegleiteter jugendlicher Asylbewerber (UMA) wird derweil zu einer immer größeren Belastung für die öffentlichen Kassen. Innerhalb weniger Jahre ist die Zahl dieser Einreisen sprunghaft gestiegen: Betrug ihre Zahl 2008 noch ca. 1.100, lag diese Zahl im Jahr 2015 bei 67.000 und 2016 bei 62.000. Unbegleitete Einreisen jugendlicher Asylbewerber sind zum wichtigsten Grund für Inobhutnahmen durch Kinder- und Jugendämter geworden (PM des Statistischen Bundesamtes vom 2. August 2016). Den Kostenaufwand für diese Betreuung beziffert der Städte- und Gemeindebund auf monatlich bis zu 5.000 € pro Person und die hrlichen Kosten für die derzeit etwa 65.000 unbegleiteten Jugendlichen in Deutschland auf bis zu 5 Mrd. €. Diesem Risiko ist auch unser Bezirk unterworfen bei denen, wo die Altersfeststellung ungeklärt ist. Ein solcher Zustand ermöglicht ein massenhaftes Erschleichen von Sozialleistungen, gefährdet die Funktionsfähigkeit des Jugendschutzes und widerspricht auch eindeutigen Wertungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes. Darüber hinaus wird u.U. eine Gefährdung des Wohls anderer (echter) Minderjähriger im Umfeld verursacht. Die Anweisung an das Jugendamt soll demgegenüber zumindest in unsicheren llen (unsicher = keine Dokumente, keine vorherige Prüfung) generell zur Überprüfung führen, und damit Missbrauch verhindern. Eine radiologische Untersuchung zur Altersfeststellung, insbesondere von Gebiss, Handwurzelknochen und Schlüsselbein, ist auch nicht per se unverhältnismäßig oder gar ausgeschlossen als Methode, vgl. Beschluss des OVG Hamburg vom 09.02.2011 zum Az. 4 Bs. 9/11, Rn. 4 ff (sog. Hamburger Stufenmodell). Der (grüne, nicht alternative!) Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer fordert demgegenüber sogar populistisch: „Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahre alt ist, wird als Erwachsener behandelt“ (Welt Online, 02.01.2018)

 
 

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