Drucksache - 0513/XX  

 
 
Betreff: Abwahl eines Mitglieds des Bezirksamts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Lüdecke, AndreasLüdecke, Andreas
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.03.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Antrag zurückgezogen
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

das verfassungsmäßige Mitglied des Bezirksamts Neukölln von Berlin,

 

Dr. Franziska Giffey,

 

vor Beendigung seiner Amtszeit, gemäß § 35 Abs. 3 BezVG

 

abzuberufen.

 

Gründe:

Die Bürgermeisterin hat nach der letzten BVV-Sitzung öffentlich erklärt:

Gemeinsam mit meinen Bezirksamtskollegen haben wir ausführliche Antworten für 30 Anfragen vorbereitet - eine Fülle von Themen stand auf dem Programm. Leider haben wir nur 9 geschafft, weil die AfD sich für eine neue Strategie entschieden hat: "Lahmlegen". Für mehrere Abstimmungen zu Formalfragen wurde geheime Abstimmung beantragt, was viel länger dauert und den eigentlichen Sitzungsverlauf und die Bearbeitung aktueller Themen für den Bezirk behindert. Die erste große Anfrage kam somit erst kurz vor Sitzungsschluss um 22 Uhr dran.“ Tatsächlich hatte die AfD in keinem Falle reiner Formalfragen die geheime Abstimmung beantragt. Schon gar nicht kann von einer Strategie des Lahmlegens die Rede sein. Die Bürgermeisterin setzte mit ihrer Behauptung gezielt unter Missbrauch ihres Amts verleumderische Gerüchte in die Welt. Dazu verschweigt sie gezielt, dass sie es selbst mit geschwätzige Reden nach dem Einspruch von Ordnungsmaßnahmen des Vorstehers der BVV zu verantworten hat, wenn die erste große Anfrage erst so spät drankam. Obwohl solche Reden innerhalb der Tagesordnung schlicht unzulässig sind, werden sie von der BVV seit langem geduldet. Dabei hatte sie eigentlich nichts mitzuteilen, was nicht auch in einer Vorlage zur Kenntnisnahme hätte geschehen können. Sie selbst ist es also, die den eigentlichen Sitzungsverlauf immer wieder blockiert. Ein Mitglied des Bezirksamts, dass sich zu derartig hetzerischen Stellungnahmen hinreißen lässt, ist in seinem Amt untragbar.

 
 

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