Drucksache - 0506/XX  

 
 
Betreff: Keine Mehrbelastung durch Erschließungsbeiträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Schenk, OlafPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
09.04.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung gegenstandslos   
Ältestenrat
18.04.2018    34. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
13.06.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
10.10.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
07.11.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung
05.12.2018 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss HWVG
Überweisung SGO
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss vertagt 2
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss

Der Ausschuss r Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der Ausschuss beschließt die Rücküberweisung des Antrages in den Ältestenrat und empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat für eine Rechtssicherheit bezüglich der finanziellen Inanspruchnahmemöglichkeit von Grundeigentümern am Ausbau ihrer Straße nach dem Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) einzusetzen.

 

Begründung:

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg, wonach sich in bestimmten Fällen Grundeigentümer finanziell am Ausbau ihrer Straße als Erschließungsmaßnahme beteiligen müssen, sorgt auch bei den Grundstückseigentümern in Neukölln für große Unruhe. Der für das Urteil maßgebliche Paragraf des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) bietet allerdings erheblichen Interpretationsspielraum. Der Senat ist daher gefordert, hier schnellstens für Rechtsklarheit zu sorgen. Der Senat muss für die Bezirke und Grundstückseigentümer allgemeingültige Rechtssicherheit schaffen.

 
 

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