Drucksache - 0503/XX  

 
 
Betreff: Hausverkauf / Milieuschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Latza, Jan 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Einwohneranfrage Latza
Einwohneranfrage beantwortet
Antwort Latza

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt der Verkauf des Hauses Friedelstr. 35/Sanderstr. 17 bekannt und beabsichtigt der Bezirk das Vorkaufsrecht für das Haus zu nutzen beziehungsweise mit einer Abwendungserklärung des Käufers die Mieterinnen und Mieter zu schützen?

 

  1. Falls weder Vorkaufsrecht noch Abwendungserklärung genutzt werden: Welche anderen Möglichkeiten/Angebote zur Unterstützung hat das Bezirksamt, um uns Mieterinnen und Mietern vor Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen?

 

Begründung:

 

Das Haus Friedelstr. 35/Sanderstr. 17 in Neukölln wurde von einer Erbengemeinschaft an Immobilieninvestoren verkauft. Hierüber wurden die Mieterinnen und Mieter Mitte Januar informiert. Bereits im Dezember erhielt der größte Teil der Mieterinnen und Mieter hohe beziehungsweise überzogene Mieterhöhungen, die in der Summe höher lagen, als die gesamten Mieterhöhungen durch die Vorbesitzer innerhalb der letzten 15 Jahre.

 

Der Hauptgesellschafter der neu gegründeten „Friedelstr. 35/Sanderstr. 17 Objektgesellschaft mbh“, die nun Besitzerin des Hauses ist, hat in einem öffentlichen Facebook-Beitrag am 22.01.2018 eine Ein-Zimmer-Wohnung in einem Haus in Prenzlauer Berg angeboten, dass er ebenfalls besitzt. Für 33 Quadratmeter im Erdgeschoss beträgt die Kaltmiete 621 Euro kalt, das bedeutet 18,81 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Auch im Reuterkiez werden mittlerweile bis zu 15 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter bei Neuvermietung gefordert und es steht zu befürchten, dass die Immobilieninvestoren dieses Ziel auch für das Haus Friedelstr. 35/Sanderstr. 17 verfolgen.

 
 

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