Drucksache - 0477/XX  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Oeverdieck, LarsOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 Abs

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche an.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von Ihnen benannt und durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen.

 

Frau Heike Hirth hat ihr Mandat als stellvertretendes, beratendes Mitglied § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG vorzeitig niedergelegt. Der evangelische Kirchenkreisverband Süd hat Frau Barbara Kaune-Sachau als Nachfolgerin von Frau Hirth als stellvertretendes, beratendes Mitglied benannt.

 

Weitere Daten zu der o.g. Personen:

 

Stellvertretendes, ordentliches Mitglied mit beratender Stimme

 

Barbara Kaune-Sachau

(Evangelischer Kirchenkreis Süd)

 
 

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