Drucksache - 0474/XX  

 
 
Betreff: Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPBzBm/Fin
Verfasser:1. Leppek, Roland
2. Beitritt: Fraktionslose, Zielisch, Anne
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
24.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
09.04.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
11.09.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.09.2019 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.10.2019 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Antrag Beitritt
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt 3
Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeitenr inhabergeführte Spätverkaufsstellen im Hinblick auf die Sonn- und Feiertage einzusetzen.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeiten im Hinblick auf die Sonn- und Feiertage einzusetzen.

 

Begründung:

Das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen ist nicht mehr zeitgemäß.

Insbesondere in Neukölln müssen die als „Spätis“ bekannten Spätkauf-Stellen die Folgen der aktuellen Rechtslage ausbaden. Das Verkaufsverbot in Verbindung mit einer besonderen Kontrolle desselben, die in anderen Bezirken nicht praktiziert wird, hat viele dieser Nahversorger an den Rand ihrer Existenz gebracht. Besonders Neukölln kann sich den Verlust dieser Arbeitsplätze nicht leisten.

Eine Freigabe des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, da es unterschiedliche Ausnahmeregelungen gibt, die bestimmte Teile des Einzelhandels, wie z.B. Tankstellen, bevorzugen.

Um das Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) auf einer verfassungsmäßig sicheren Grundlage ändern zu können, muss Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV geändert werden. Hierzu muss der Berliner Senat eine entsprechende Initiative im Bundesrat einreichen.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat sich im Rat der Bürgermeister für einen Prüfantrag an den Senat eingesetzt, inwieweit das Berliner Ladenöffnungsgesetz dahingehend modifiziert werden kann, dass inhabergeführte Spätverkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

 

Nach eingehender Diskussion hat der Rat der Bürgermeister die Vorlage des Bezirksamtes abgelehnt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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