Drucksache - 0431/XX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XIV-245ba-1 („Sonnenallee 228“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.03.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
XIV-245ba-1_pl_mit_Deckblatt
XIV-245ba-1_Begründung
Beschluss
VzK SB
VzK vertagt
VzK vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)        Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-245ba-1 vom 11.03.2016 mit Deckblatt vom 30.5.2017 und Deckblatt vom 10.11.2017r das Gelände zwischen der Sonnenallee, der geplanten BAB A 100, der Bahnfläche und dem Neuköllner Schifffahrtskanal im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des XIV-245ba-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

 

b)        Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 und III 4.5 der anliegenden Begründung beschrieben.

 

c)        Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-245ba-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Der Bebauungsplan XIV-245ba-1 vom 11.03.2016 mit Deckblatt vom 30.5.2017 und Deckblatt vom 10.11.2017r das Gelände zwischen der Sonnenallee, der geplanten BAB A 100, der Bahnfläche und dem Neuköllner Schifffahrtskanal im Bezirk Neukölln, ist am 13.12.2017 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 30.12.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 33 auf Seite 711 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs.Nr. 0431/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

 

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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