Drucksache - 0421/XX  

 
 
Betreff: Einwohneranfragebegründung/ Bezirkliche Tourismusleitlinie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Seebade, Marion 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Einwohneranfrage
Antwort 1 Fr. Seebade
Antwort 2 Fr. Seebade

  1. Angesichts des Umstandes, dass in vergangenen BVVs anfragende EinwohnerInnen wiederholt unter Abweichung von § 33 Abs. 5 Geschäftsordnung für die BVV Neukölln gebeten wurden, lediglich ihre Einwohneranfrage vorzutragen unter Absehung von einer öffentlichen Begründung, frage ich heute: Ist sich der Bezirk dessen bewusst, dass er durch diese Aufforderung das demokratische und partizipationspolitische Instrumentarium EinwohnerInnenanfrage faktisch depotenziert, insofern sich ohne Begründung der Kontext und somit die volle Bedeutung der BürgerInnenanfragen der Öffentlichkeit nur bedingt unmittelbar erschließen können?

 

  1. Warum erlässt der Bezirk nicht bereits jetzt mit sofortiger Wirkung eine bezirkliche Leitlinie wie langfristig im Tourismuskonzept der Stadt Berlin anvisiert, die eine Mietpreis- und Lärmentlastung der bezirklichen touristischen „hotspots“ sowie den Erhalt respektive die Wiederansiedlung von Gewerbe zur Nahversorgung der Anwohnenden garantiert,  gekoppelt mit der sofortigen Aussetzung sämtlicher neuer Genehmigungen zur Umwandlung von Gewerben in Schankgewerbe sowie einer Deckelung von Gewerbemieten?
 
 

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