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Betreff: |
Mieterschutz in Milieuschutzgebieten |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | LINKE | LINKE |
Verfasser: | Fuhrmann, Marlis | Fuhrmann, Marlis |
Drucksache-Art: | Große Anfrage 1 | Große Anfrage 1 |
Beratungsfolge: |
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Ich frage das Bezirksamt: - Hält das BA die vorgesehene Änderung der Genehmigungskriterien für Modernisierungsmaßnahmen in sogen. Milieuschutzgebieten bzw. Sozialen Erhaltungsgebieten für ausreichend, um MieterInnen vor Verdrängung aus den Wohnungen zu schützen und damit alle bezirklichen Eingriffsmöglichkeiten für ausgeschöpft?
- Meint das Bezirksamt, dass die MieterInnen tatsächlich sieben Jahre (Umwandlungsverordnung) zuzüglich fünf Jahre (Schutz vor Eigenbedarfskündigungen) in den betroffenen Häusern verbleiben können oder befürchtet es vielmehr, dass sie, Mieterhöhungen und Druck ausgesetzt, vielfach früher ausziehen (taz. 24.10.17 Scheunentor im Milieuschutzgebiet)?
- Welche Quartiere und Siedlungen sind über Reuter- und Schillerkiez hinaus betroffen wie z. B. die Weiße Siedlung und um welche Größenordnungen (Anzahl Wohnungen) handelt es sich dabei?
- Ist das BA personell in der Lage von spekulativer Aufwertung und Umwandlung in Eigentumswohnungen betroffene MieterInnen angemessen zu beraten und zu schützen oder bedarf es einer weiteren Verstärkung durch mehr eigenes Personal oder Externe?
- Ist es das erklärte Ziel, die betroffenen MieterInnen in den Neuköllner Kiezen zu halten und könnte der frühzeitige Einsatz eines qualifizierten Büros für Mieter- u. Sozialberatung, dass über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zwischen Eigentümern und MieterInnen vertragliche Regelungen z.B. im Sinne eines freiwilligen Sozialplanes zu vereinbaren versucht, die Verwaltung dabei unterstützen (aufsuchende Beratung in den betroffenen Häusern)?
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