Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0379/XX
Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche leer stehenden Wohnungen und andere geeignete Gebäude in Neukölln vorübergehend beschlagnahmt werden können, um sie für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen. |
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