Drucksache - 0375/XX  

 
 
Betreff: Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Lüdecke, AndreasLüdecke, Andreas
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.11.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
13.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt
Große Anfrage beantwortet
Antwort

Ich frage das Bezirksamt

 

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten nach der Rechtsprechung des Berliner Landgerichts nach § 26 Baugesetzbuch unzulässig ist?

 

  1. Beabsichtigt das Bezirksamt, nachdem festgestellt wurde, dass das Bundesrecht des Baugesetzbuchs dem Landesrecht zum kommunalen Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten vorgeht, weiterhin von diesem bisher als Wundermittel gefeierten Instrument des Milieuschutzes Gebrauch zu machen?

 

  1. Welche Schadenersatzforderungen sind aufgrund der bisher erfolgten Ausübung von Vorkaufrechten oder der mit Hinweis darauf erpressten sogenannten Anwendungsvereinbarungen zu befürchten, wenn diese Rechtsauffassung vom Kammergericht bestätigt werden sollte?

 

  1. Welche Auswirkungen haben die gerichtlichen Entscheidungen bei der Bestimmung der Verkehrswerte?

 

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um die Bildung von Eigentumswohnungen oder Gemeinschaftseigentum der Bewohner eines Hauses zu fördern?
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen