Drucksache - 0362/XX  

 
 
Betreff: Bebauung ehem. Blub-Gelände
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Stadtentwicklung und WohnenBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.11.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung 1. Lesung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten rechtlich zu prüfen, ob eine Planinhaltsänderung des Bebauungsplans 8-30 mit dem Inhalt möglich ist, die Regelungen des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung festzuschreiben oder analog anzuwenden. Sofern die Schaffung von entsprechend preisgebundenem Wohnraum auf diesem oder anderem Wege nicht sichergestellt werden kann, wird das Bezirksamt gebeten, das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

 

 

Änderungsantrag Herr BV Wittke

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob durch Verhandlungen mit dem Bauherrn der städtebauliche Vertrag dahingehend angepasst werden kann, dass sich der Bauherr verpflichtet, einen Teil der geplanten Wohneinheit als preisgebundenen Wohnraum zu errichten und der städtebauliche Vertrag entsprechend angepasst wird.

 

Dieser wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag Herr BV Babilon Ergänzung zum Ursprung

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Investor von einer Planinhaltsänderung im Sinne eines 30% Anteils von Sozialwohnungen zu überzeugen, in dem es eine angemessene finanzielle Entschädigung für diesen Schritt anbietet.

 

Dieser wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD und der Fraktionslosen abgelehnt.

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 15. November 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, rechtlich zu prüfen, ob eine Planinhaltsänderung des Bebauungsplans 8-30 mit dem Inhalt möglich ist, die Regelungen des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung festzuschreiben oder analog anzuwenden. Sofern die Schaffung von entsprechend preisgebundenem Wohnraum auf diesem oder anderem Wege nicht sichergestellt werden kann, wird das Bezirksamt gebeten, das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

 

Der im April 2015 geschlossene städtebauliche Vertrag zwischen dem Bauherrn und Bezirksamt beinhaltet keine Pflicht des Bauherrn, mietpreisgebundenen Wohnraum zu errichten. Auf eine entsprechende Festsetzung im städtebaulichen Vertrag wurde seinerzeit verzichtet, da ein Gutachten keine soziale Verdrängungswirkung in der unmittelba-ren Umgebung festgestellt hatte.

 

Eine nachträgliche Änderung des städtebaulichen Vertrags mit Festsetzung nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung (25%) war im laufenden Verfahren ohne wesentliche Planinhaltsänderung nach rechtlicher Prüfung nicht möglich.

 

Das Bezirksamt hatte bereits im Sommer 2017 Kontakt zum Eigentümer aufgenommen, um zu erörtern, ob und inwieweit dieser freiwillig preisgebundenen Wohnraum berücksichtigen würde. Das Angebot des Eigentümers belief sich seinerzeit auf etwa 8% sowie 10-15 Trägerwohnungen/Wohnungen für therapeutische Wohngemeinschaften und wurde im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen am 19.10.2017 vor-gestellt. Der Ausschuss hat dieses Angebot als unzureichend zurückgewiesen und das Bezirksamt mit dem o.a. Beschluss aufgefordert, wie dargestellt zu handeln.

 

Im Rahmen der dann geführten Verhandlungen wurde sich mit dem Eigentümer dahin-gehend verständigt, 18% der Gesamtwohnungsanzahl als mietpreisgebundene Woh-nungen zu errichten. Dies ist zwar weniger, als die 25% des Berliner Modells darstellen, gleichwohl aber deutlich mehr sind als die bis dato angebotenen ca. 8% an preisgebun-denen Wohnraum.

 

Das Bezirksamt sieht hier einen vertretbaren Kompromiss. Der Ausschuss hat nach Vorstellung der Verhandlungsergebnisse in seiner Sitzung am 14.01.2018 dem Kompromiss einstimmig zugestimmt. Der privatrechtliche Vertrag zur Fixierung der Errichtung von mietpreisgebundenen Wohnungen wurde Ende Februar 2018 unterzeichnet.

 

Der Bauherr ist zum Rücktritt von dieser Vereinbarung berechtigt, wenn die BVV den Bebauungsplan 8-30 ablehnt, ihm nur mit wesentlichen Änderungen zustimmt oder ihm bis 17. Oktober 2018 nicht zustimmt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 05.04.2018

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen