Drucksache - 0343/XX  

 
 
Betreff: Genderneutrale Ansprache und Erfassung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrüne
Verfasser:Dr. Nadrowski, KarinDr. Nadrowski, Karin
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
18.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage
Antwort

Ich frage das Bezirksamt:

1)        In welchen Formularen und / oder Datenbanken des Bezirksamtes werden Zuschreibungen eines Geschlechtes für Personen gemacht? Beispiele hierfür sind die Zuschreibung / Annahme, dass ein Ehegatte männlich, einer weiblich sei; oder dass eine erziehungsberechtigte Person weiblich, eine männlich sei.

2)        Welche dieser Formulare / Datenbanken liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, welche in den Zuständigkeiten von Land oder Bund?

3)        Gibt es von Seiten des Bezirksamtes Bemühungen, genderneutrale Ansprachen für die Erfassung von Personen zu verwenden?

4)        Gibt es einen Zeitrahmen für die Anpassung der Formulare und Datenbanken?

 
 

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