Drucksache - 0342/XX  

 
 
Betreff: Verbesserungen für die neue Fahrradstraße in der Weserstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
Verfasser:Reichenbach, MarinaReichenbach, Marina
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
18.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
13.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Vorberatung
08.11.2017 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
06.12.2017 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung gegenstandslos   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung SGO
Ausschuss vertagt
zurückgezogen
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstelende Fraktion gem. § 19 Abs. 7 GO zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

die Einfahrt Weserstraße am Kottbusser Damm für KFZ-Verkehr zu schließen.

 

in den Kreuzungsbereichen (Hobrechtstraße-Weserstraße und Friedelstraße-Weserstraße) Fahrradbügel so aufzustellen, dass ein StVO-widriges Parken durch KFZ verhindert wird.

 

zusätzlich zu den Stoppschildern an den kreuzenden Straßen Haltelinien zu installieren.

 

durch Bordsteinabsenkung und Installierung eines kurzen Auffangradstreifens für eine klare Führung der Radfahrenden Richtung Urbanstraße/Hermannplatz/Kottbusser Damm zu sorgen.

 

 

Begründung:

Das Hinweisschild "Anlieger frei" wird häufig als Durchfahrtserlaubnis für KFZ-Verkehr interpretiert. Der KFZ-Verkehr biegt in die schmale Einmündung vom Kottbusser Damm mit für die unübersichtliche Situation am Beginn der Fahrradstraße zu hohen Geschwindigkeiten in diese ein. Diese Begebenheiten werden sich aller Voraussicht nach auch dann nicht ändern, wenn eine gewisse Zeit der "Eingewöhnung" an die Fahrradstraße erfolgt ist.

Insbesondere für Kinder, die nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren dürfen, sowie für andere schwächere VerkehrsteilnehmerInnen ist eine möglichst sichere Fahrradstraße wichtig.

Parkplätze würden dadurch keine wegfallen, Anlieger können weiterhin zu ihren Wohnungen mittels KFZ fahren, indem sie von der Hobrechtstraße einfahren. Der Lieferverkehr für die Friseurläden etc. in dem Abschnitt Hobrechtstraße-Kottbusser Damm kann in der Hobrechtstraße parken. Wegen fehlender Wendemöglichkeiten könnte das Zeichen 357-50 (Für Radverkehr und Fußnger durchlässige Sackgasse) und Z 2424 (Keine Wendemöglichkeit) installiert werden, so dass FahrerInnen längerer Kraftfahrzeuge, also z.B. Lieferverkehr gewarnt sind.

Parkende Autos versperren sowohl für den aus den querenden Straßen (Hobrechstraße und Friedelstraße) kommenden KFZ-Verkehr als auch für Radfahrende die Sicht im Kreuzungsbereich, obwohl sie nach StVO in den 5 Meter hinter der Kreuzung sowieso nicht parken dürfen. Auch hier würde also kein Parkplatz entfallen, wenn Fahrradbügel im Kreuzungsbereich auf der Fahrbahn installiert würden.

Haltelinien würden dem KFZ-Verkehr nochmal mehr verdeutlichen, dass sie hier unbedingt anhalten müssen, um nach Radfahrenden zu schauen. Auch für die Radfahrenden würde damit nochmal ersichtlicher, dass ihnen Vorfahrt gewährt wird.

Radfahrende, die aus der Weserstraße in Richtung Urbanstraße/Hermannplatz/Kottbusser Damm fahren wollen, "mogeln" sich zurzeit durch noch bestehende Poller über den Bordstein durch, weil der alte Hochbordradweg seit Einrichtung der Fahrradstraße gesperrt ist. Hier müsste noch eine wie auch immer geartete Änderung erfolgen.

 

 

 
 

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