Drucksache - 0328/XX  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushWiVerwGleich
Verfasser:Dr. Giffey, FranziskaMorsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
18.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
07.11.2017 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
216-17_Anlage_2
Vorlage zur Beschlussfassung überwiesen
Beschluss Ausschuss HWVG
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

 

überplanmäßige Ausgaben                            7.127.863,83 EURO

 

außerplanmäßige Ausgaben                            847.973,40 EURO

 

Verpflichtungsermächtigungen                            0,00 EURO

 

 

Begründung

Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren.

 

Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

 

Die anliegende Nachweisung enthält die Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltser- 

gebnisses 2016.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:     Keine

 

 

Berlin-Neukölln, den 21. 09. 2017

 

 

 

____________________________

Dr. Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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