Drucksache - 0220/XX  

 
 
Betreff: Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Teltowkanal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/SUV
Verfasser:1. Reichenbach, Marina
2. Beitritt: SPD, CDU, Grüne, Gr. FDP
Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.03.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag Beitritt
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich nachdrücklich bei der Wasser- und Schifffahrtsstraßenverwaltung des Bundesverkehrsministeriums für die Wiedereröffnung der historischen Späthbrücke über den Teltowkanal für Radfahrer und Fußgänger einzusetzen. Damit würde ein Lückenschluss im Radverkehrsnetz erfolgen und eine nachhaltige Verbesserung des Fahrradverkehrs von Nord- nach Südneukölln und zurück ermöglicht.

 

Begründung: Es erschließt sich nicht, warum eine vorhandene und sanierte Brücke nicht genutzt werden sollte. Sie würde für Radfahrerinnen und Radfahrer, sowie Fußgängerinnen und Fußgänger eine Alternative zur Neuen Späthbrücke darstellen, die von schwerem LKW-Verkehr und der Kraftfahrzeuge der Bundesautobahn A 113 geprägt ist. Langes Warten durch Ampelphasen und verstärktes Einatmen von Abgasen würden durch die Eröffnung der Späthbrücke vermieden werden können. Für Radfahrerinnen und Radfahrer wäre zudem eine Verbindung zum an der A 113 entlangführenden Mauerweg hergestellt.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 21.06.2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich nachdrücklich bei der Wasser- und Schifffahrtsstraßenverwaltung des Bundesverkehrsministeriums für die Wiedereröffnung der historischen Späthbrücke über den Teltowkanal für Radfahrer und Fußgänger einzusetzen. Damit würde ein Lückenschluss im Radverkehrsnetz erfolgen und eine nachhaltige Verbesserung des Fahrradverkehrs von Nord- nach Südneukölln und zurück ermöglicht.

 

Dem Ergebnisbericht aus September 2020 zur Machbarkeitsuntersuchung der Radschnellverbindung „Y-Trasse“ kann entnommen werden, dass die Wiedereröffnung der Alten Späthbrücke zur Realisierung der Radschnellverbindung beabsichtigt ist. In dem Bericht heißt es auf Seite 16 dazu:

 

„Ausgehend vom Betriebsweg A 113 wird im Endausbau der Teltowkanal über die Alte Späthbrücke gequert und die Radschnellverbindung führt entlang des Delfter Ufers und der Rungiusbrücke in Richtung Berliner Zentrum (vergleiche Abbildung 12). In diesem Bereich wird die Radschnellverbindung vorwiegend als Sonderweg gebaut. Die Alte Späthbrücke ist zum jetzigen Zeitpunkt für jeglichen Verkehr gesperrt. In den kommenden Planungsphasen wird geprüft, wie das Brückenbauwerk für den Verkehr freizugeben, zu sanieren und mit neuen Rampen auszustatten ist, um das komfortable Queren des Teltowkanals mit dem Fahrrad und zu Fuß zu ermöglichen. Wenn die Nutzung der Alten Späthbrücke wieder ermöglicht wurde, gelangen die Radfahrenden im weiteren Trassenverlauf über die Späthstraße, die als Fahrradstraße angeordnet werden soll, in eine Grünanlage, die zum Ufer des Teltowkanals, dem Delfter Ufer, führt. Dieser Bereich soll als Sonderweg ausgebaut werden, auf dem Fuß- und Radverkehr voneinander getrennt geführt werden.“

 

Weitere Einzelheiten zum Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung sind hier zu finden:

https://www.infravelo.de/projekt/y-trasse/#c877

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss 0220/XX damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 01.03.2022

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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