Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0181/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
auf der Grundlage von § 3 letzter Satz der Geschäftsordnung des Beirates für Menschen mit Behinderung im Bezirk Neukölln von Berlin, werden die Interessenten für eine Mitgliedschaft in den Beirat gewählt.
Die in der Liste aufgeführten Einrichtungen, Träger, Vereine und Einzelpersonen haben sich zeit – und fristgemäß beworben. Mehr Bewerber/innen haben ihr Interesse nicht bekundet.
Fast alle Bewerber/innen sind seit Jahren im Bezirk bekannt und gute zuverlässige Kooperationspartner. Jedem Bewerber und jeder Bewerberin ist klar, dass nicht die eigenen Interessen im Beirat vertreten werden, sondern die des Personenkreises für den sie tätig sind.
Berlin-Neukölln, den . März 2017 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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