Drucksache - 0113/XX  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeaussschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Oeverdieck, LarsOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.03.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 Abs. 8 und 9 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560)ein beratendes Mitglied auf Vorschläge der zuständigen Stelle in den Jugendhilfeausschuss:

 

Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes.

 

 

Stellvertretendes, ordentliches Mitglied mit beratender Stimme

 

- Eine Person zur Vertretung der Katholischen Kirche § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG

 

Fabian Schmöcker

geb.: 10.04.1991

 
 

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