Drucksache - 0085/XX  

 
 
Betreff: Wahlrecht für Obdachlose sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/StadtSozBüd
Verfasser:Reichenbach, MarinaBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Vorberatung
14.03.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.03.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.11.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK-SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA möge unter der Website des BA Neukölln unter der Rubrik "Themenliste A-Z" einen Eintrag "Wahlrecht für Obdachlose" einfügen, unter dem erklärt ist wie Personen ohne festen Wohnsitz, von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können (u.a. frühzeitiger Eintrag ins Wahlregister). Zusätzliche sollen Info-Flyer beim Jobcenter und beim Grundsicherungsamt ausgegeben werden.

 

 

Begründung:

Im Sommer 2016 gab es wiederholt Personen, die ohne festen Wohnsitz gemeldet sind, aber dauerhaft in Neukölln leben und gern an der Wahl teilgenommen hätten, aber nicht wussten wie. Die allgemeine Behördenhotline ist für solche Auskünfte ungeeignet. Auch über ein einfach googlen ließ sich wenig herausfinden.

 

 

-Schlussbericht-

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29. März 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, die Ausübung des Wahlrechts für Obdachlose sicherzustellen. Unter der Rubrik „Themenliste A-Z" sollte ein entsprechender Eintrag auf der Webseite des Bezirksamtes vorgenommen werden und Info-Flyer beim Jobcenter und in der Grundsicherung des Amtes für Soziales ausgegeben werden.

 

Im Jobcenter Berlin Neukölln, im Amt für Soziales und zusätzlich in den vier Standorten des Neuköllner Bürgeramtes wurden Info-Flyer ausgelegt, welche auf das Wahlrecht für Obdachlose hingewiesen haben und was für eine Ausübung des Wahlrechtes erforderlich ist. Auf der Rückseite wurde zugleich der hierfür notwendige Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Verfügung gestellt. Die Informationen wurden des Weiteren auch in den Schaukästen im Foyer Haupteingang Rathaus und Eingang Donaustraße ausgehangen.

 

Dem Beschluss weiter folgend wurde die bestehende Verlinkung in der „Themenliste A-Z“ zum Bezirkswahlamt genutzt und auf der Internetseite des Wahlamtes der Flyer sowie der Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis online zur Verfügung gestellt.

 

Das Bezirksamt plant dies bei weiteren Wahlen zu wiederholen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 26.09.2017

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

 
 

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