Drucksache - 0052/XX  

 
 
Betreff: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEGeschäftsordnung
Verfasser:Carla AßmannSchröter, Steffen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Vorberatung
28.02.2017    2. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschuss      
25.04.2017    3. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Antrag Beitritt
Antrag überwiesen
Antrag vertagt 2
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ergänzung zum §25 Große Anfragen, Einfügung eines 7 Absatzes

 

Unabhängig von den zwei Großen Anfragen zur Besprechung kann jede Fraktion bis zu zwei weitere Große Anfragen zur schriftlichen Beantwortung stellen. Die Großen Anfragen werden mit den regulären Großen Anfragen eingereicht, werden in die Unterlagen der Sitzung mit aufgenommen und nur schriftlich vom Bezirksamt beantwortet.

 

Begründung:

Die Reduzierung der Anzahl der Großen Anfragen pro Fraktion zum Ende der letzten Wahlperiode erfolgte mit dem Ziel der Zeitersparnis. Automatisch schriftlich beantwortete Große Anfragen würde im Plenum keine Zeit kosten, der Sachverhalt wäre aber mit in den Unterlagen und die Beantwortung erfolgt innerhalb einer Woche.

 

 
 

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