Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0052/XX
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Ergänzung zum §25 Große Anfragen, Einfügung eines 7 Absatzes
Unabhängig von den zwei Großen Anfragen zur Besprechung kann jede Fraktion bis zu zwei weitere Große Anfragen zur schriftlichen Beantwortung stellen. Die Großen Anfragen werden mit den regulären Großen Anfragen eingereicht, werden in die Unterlagen der Sitzung mit aufgenommen und nur schriftlich vom Bezirksamt beantwortet.
Begründung: Die Reduzierung der Anzahl der Großen Anfragen pro Fraktion zum Ende der letzten Wahlperiode erfolgte mit dem Ziel der Zeitersparnis. Automatisch schriftlich beantwortete Große Anfragen würde im Plenum keine Zeit kosten, der Sachverhalt wäre aber mit in den Unterlagen und die Beantwortung erfolgt innerhalb einer Woche.
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