Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1688/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-274aba vom 19.08.2015 für die Grünverbindung (geplanter Mauerweg) entlang der Landesgrenze (Berlin / Brandenburg) zwischen Waßmannsdorfer Chaussee und der westlichen Grenze der Kleingartenanlage "Platanenblick" einschließlich des Grundstückes Grundbuch von Rudow mit dem Blatt 6959 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274aba (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.8 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274aba ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. GiffeyBlesing BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
-Schlussbericht- Der Bebauungsplan XIV-274aba vom 19.08.2015 für die Grünverbindung (geplanter Mauerweg) entlang der Landesgrenze (Berlin / Brandenburg) zwischen Waßmannsdorfer Chaussee und der westlichen Grenze der Kleingartenanlage "Platanenblick" einschließlich des Grundstückes Grundbuch von Rudow mit dem Blatt 6959 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, ist am 13.07.2016 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 12.08.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 21 auf Seite 479 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1688/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. GiffeyBiedermann BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat |
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