Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1666/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln
für das bisherige stellvertretende Mitglied bei der Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH Frau Dagmar Witzersdorfer, welche als Fachbereichsleitung für Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH
Frau Claudia Stern, welche als Sozialpädagogin bei der Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH tätig ist,
zum stellvertretenden Mitglied.
Begründung:
Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige stellvertretende Mitglied Frau Dagmar Witzersdorfer nicht mehr bei der Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH tätig ist.
Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 22.7.1996.
§ 34 Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten
(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet. (2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören. a) drei Bezirksverordneten;
b) einem Vertreter der Gewerkschaften;
c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;
d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden. (4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. (5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirats.
Berlin-Neukölln, den 20.6.2016 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. GiffeyB. Szczepanski BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
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