Drucksache - 1635/XIX  

 
 
Betreff: Selbstverpflichtung des Bezirksamtes zur Zurückhaltung von als Wahlkampf interpretierbarer Öffentlichkeitsarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrüne
Verfasser:1. Jochen Biedermann
2. LINKE
Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.06.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bis Juni 2016 eine Selbstverpflichtung für die Zurückhaltung von als Wahlkampf interpretierbarer Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten zu erarbeiten und der BVV zu Kenntnis zu geben. Kernpunkte dieser Selbstverpflichtung sollen sein:

  •  Vermeidung eines Anstiegs an Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit in Jahren mit Wahlen auf Bezirksebene (im Folgenden nur noch Wahljahre genannt).
  •  Verzicht auf die Plakatierung von Bezirksamtsmitgliedern aus öffentlichen Geldern oder Projekten mit öffentlichen Beteiligung in Wahljahren sowie Sicherstellung der rechtzeitigen Entfernung dieser Plakate
  •  Verzicht auf die hervorgehobene Präsentation von Bezirksamtsmitgliedern bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes oder Projekten mit öffentlichen Beteiligung (z.B. Broschüren, Flyer, Internetauftritte)
  •  Transparente Regelungen für die Verwendung von aus öffentlichen Geldern erstellten Materialien, z.B. der Newsletter von Bezirksamtsmitgliedern, auf den Webseiten der Parteien.

Begründung:
Die Frage des Versuchs der Einflussnahme auf Wahlentscheidungen durch die Verwendung öffentlicher Gelder ist seit Jahren ein strittiges Thema, das auf Bundesebene auch bereits mehrfach die Gerichte beschäftigt hat. Auch in Neukölln hat dieses Thema immer wieder für politischen Zündstoff gesorgt. Um dies für kommende Wahlkämpfe möglichst zu vermeiden, wird die Erarbeitung einer Selbstverpflichtung des Bezirksamtes angeregt, in der die entsprechenden Fälle klar und transparent geregelt sind.

 

 
 

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