Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1635/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bis Juni 2016 eine Selbstverpflichtung für die Zurückhaltung von als Wahlkampf interpretierbarer Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten zu erarbeiten und der BVV zu Kenntnis zu geben. Kernpunkte dieser Selbstverpflichtung sollen sein:
Begründung:
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