Drucksache - 1577/XIX  

 
 
Betreff: Voruntersuchungen durch Aufstellungsbeschlüsse absichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/LINKEStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.04.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Vorberatung
10.05.2016 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.06.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten für die drei Gebiete, in denen aktuell Voruntersuchungen mit dem Ziel des Erlasses von Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs durchgeführt werden bzw. durchgeführt werden sollen (Flughafenstraße/Donaustraße, Rixdorf, Körnerpark/Rollberg), spätestens zum 1. 6. 2016 entsprechende Aufstellungsbeschlüsse zu erlassen.

Begründung:
Die geplanten Voruntersuchungen für potentielle Milieuschutzgebiete haben sich durch administrative Schwierigkeiten beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten  (LABO) deutlich verzögert, wodurch eine Beschlussfassung in der letzten BVV dieser Wahlperiode zumindest in Frage steht. Aufstellungsbeschlüsse eröffnen die Möglichkeit zur Zurückstellung von Baugesuchen, die der bezirklichen Planungsabsicht widersprechenden. Hiervon soll der Bezirk insbesondere bei der im letzten Jahr in Neukölln deutlich angestiegenen Umwandlungsabsicht von Miet- in Eigentumswohnungen sowie bei umfangreichen Modernisierungen, die den geplanten Regelungen klar widersprechen, Gebrauch machen.

 

 
 

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