Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1491/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, auf seiner Webseite zum Zweckentfremdungsverbot neben den bereits vorhandenen Informationen für Wohnungseigentümer*innen auch solche für Mieter*innen etc. einzustellen, so dass deutlicher wird, dass sich jeder an das Bezirksamt wenden kann, um auf Leerstand oder andere Zweckentfremdung von Wohnraum hinzuweisen.
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