Drucksache - 1476/XIX  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaupt
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.03.2016    33. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlagen 1-9 Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln 2014
VzB
VzB überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen

787.491.448,37  EURO

 

Summe der Ist-Ausgaben

781.494.608,25  EURO

 

Kassenmäßiges Jahresergebnis   

5.996.840,12  EURO

 

 

 

Begründung und Rechtsgrundlage: 

 

Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen.

 

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung von 2011). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat.

Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. 

 

Wegen des Umfangs wird die titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) nur in elektronischer Form bereitgestellt, kann aber bei Bedarf gern als Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2014 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk

 

I:\Steuerungsdienst\FB_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2014\Haushaltsrechnung.

 

 

Berlin-Neukölln, den          2016

 

 

Dr. Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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