Drucksache - 1334/XIX  

 
 
Betreff: Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz,
im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 ("Mohriner Allee / Buckower Damm")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauNatBüD 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.07.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Schlussbericht
VzB 1334_XIX Anlage 1
Vsp_XIV-60_29 Anlage 2

für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz,

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 wird gemäß § 14 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

 

 

___

Die Bezirksverordnetenversammlung möge zur Kenntnis nehmen:

 

Das Bezirksamt hat für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 am 20.7.2015 eine Veränderungssperre XIV-60/29 als Rechtsverordnung erlassen und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 28.8.2015 auf Seite 342 veranlasst.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.7.2015 über die Veränderungssperre XIV-60/29 (Drucksache Nr. 1334/XIX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den              2015

________________________________________

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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