Drucksache - 1202/XIX  

 
 
Betreff: Abriss von Wohnungen unter Genehmigungsvorbehalt stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
10.03.2015 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.10.2015 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.12.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 18.02.2015
2. Version vom 02.03.2015
3. Version vom 20.05.2015
4. Version vom 11.01.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass die Berliner Bauordnung [BauO Bln (3)] dahingehend zu ändern, dass zukünftig der Abriss von Wohnungen einer ausdrücklichen Genehmigung bedarf.

 

 

Begründung:

Preiswerter Wohnraum ist knapp geworden in Berlin. Besonders gesucht sind einfach ausgestattete und preiswerte Wohnungen. Der genehmigungsfreie Abriss gerade dieser Wohnungen ist nicht im Sinne einer sozialen Wohnraumversorgung, die ein potentieller Neubau im gehobenen Segment nicht abdeckt.

 

 
 

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