Drucksache - 1170/XIX  

 
 
Betreff: Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2015 - 2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/Fin 
Verfasser:BzBm BuschkowskyMorsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
02.02.2015    26. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Haupt 02.02.2015

 

Der Ausschuss empfliehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2015 bis 2019 ist der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen.

Begründung:
Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2016 und 2017 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2016/2017 zu übernehmen.

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2013 bis 2017 des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 13. August 2013 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete und am 14. Oktober 2014 beschlossene Finanzplanung für 2014 bis 2018.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens 2016/17 entsprechend sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der HGr. 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt hochzurechnen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio €  für die Jahre 2016 bis 2019.

Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

       zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,

       zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für AfA und

       zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

Für Neukölln haben sich gegenüber der Investitionsplanung 2013 bis 2017 keine rechnerischen Veränderungen ergeben, so dass unverändert 6.355 T€ für die Planjahre 2016 bis 2019 zu verplanen sind.

Im Jahr 2016 und werden auf Entscheidung des Bezirksamtes 1.500 T€ der pauschalen Zuweisung zusätzlich zur gezielten Zuweisung zur Absicherung der Finanzierung des Elternzentrums auf dem Campus Rütli eingesetzt. Entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird die pauschale Zuweisung 2016 zum Ausgleich für die erhöhte gezielte Zuweisung für die Baumaßnahme des Campus Rütli (Kapitel 3701, Titel 70101) um 1.500 T€ auf 4.855 T€ reduziert.

Eine gleichartige Vereinbarung zur Finanzierung der archäologischen Grabungen im Zusammenhang mit dem Abriss der ehemaligen Zwangsarbeiterbaracke auf dem Grundstück der künftigen Clay- Schule führt in 2017 zu einer Kürzung der pauschalen Zuweisung um 430 T€, die jedoch im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2017 aus gebildeten Rücklagen ausgeglichen werden soll. Insofern weist die Zusammenstellung der geplanten Bauraten aus der pauschalen Zuweisung 2017 eine Überschreitung von 430 T€ aus, deren Ausgleich jedoch abgesichert sein wird.

Aus der pauschalen Zuweisung ist vorrangig die Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen sicher zu stellen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer, bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Rahmens.

Die Vorgabe zur pauschalen Zuweisung ist in dem anliegenden Entwurf für die Planjahre
2016 bis 2019 mit Ausnahme des Jahres 2017 (siehe Ausführungen zur Clay-Schule) eingehalten.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen
Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf
investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2016 bis 2019 jedoch kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen auch im Rahmen des eingeführten Bonus-/Malus-Systems werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Im Rahmen der gezielten Zuweisung erfolgte die Mittelzuweisung für das gesamte Projekt des Campus Rütli entsprechend dem derzeitigen Planungsstand. Infolge der weiterhin aufrechterhaltenen Deckelung der Gesamtkosten im Rahmen der Prüfung der Bauplanungsunterlagen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind die Außenanlagen derzeit nur mit 2.182 T€ in den Gesamtkosten enthalten. Diese Summe reicht jedoch nicht aus, um alle Wege-,
Sport-, Spiel- und Vegetationsflächen herzustellen. Bereits der Prüfvermerk zum Bedarfsprogramm verpflichtet den Bezirk, die Finanzierung der Vervollständigung aller herzurichtenden Außenanlagen sicher zu stellen. Infolge dessen wurden geschätzte Kosten von 3.000 T€ im Kapitel 3703, Titel 71600 als eigenständige Maßnahme, finanziert ab 2018 aus der pauschalen Zuweisung, berücksichtigt.

Die zugewiesenen Jahresraten für die Clay- und die Da-Vinci-Schule entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihr Einverständnis zur Ansatzbildung nach den derzeitigen Erkenntnissen erklärt. Im Rahmen der fachlichen Revision durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der finanztechnischen Revision der Senatsverwaltung für Finanzen werden die endgültigen Ansätze für die Haushaltsjahre 2016/2017 zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt führt die bedarfsgerechte Ausweisung der Jahresraten in 2016 zu einer Unterschreitung (2 Mio €) und in den Jahren 2017 bis 2019 zu einer Überschreitung der gezielten Zuweisung um 1 Mio € für 2017 sowie jeweils 5 Mio € für die Jahre 2018 und 2019.

Die für die Zuschüsse für Investitionen (hier: Kapitel 4200, Titel 89339) durch die Senatsverwaltung für Finanzen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorgegebenen Jahresraten 2016/2017 sind nicht mehr ausreichend. Das Stadtplanungsamt hat künftig ein zusätzliches Stadtumbaugebiet (Tempelhofer Freiheit) sowie zwei weitere Milieuschutzgebiete in seiner Zuständigkeit zu betreuen und benötigt hierfür jährlich zusätzlich 100 T€, insgesamt also 250 T€ für diesen Titel. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat Kenntnis von diesem Sachverhalt. Die bedarfsgerechte Ansatzbildung führt nach derzeitigem Stand zu einer weiteren Überschreitung der gezielten Zuweisung um jährlich 100 T€.

Im Kapitel 4021, Titel 89311 der Abteilung Jugend sind für 2016 Zuschüsse für den Ausbau einer Kindertagesstätte geplant. Diese führen rechnerisch zu einer Überschreitung der gezielten Zuweisung für die Position der Zuschüsse. Da die Finanzierung jedoch aus dem Produktsummenbudget der Abteilung Jugend erfolgt, wird die Vorgabe der gezielten Zuweisung insoweit eingehalten.

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Derzeit sind für den investiven Erwerb beweglicher Sachen 490 T€ im Jahr 2016 (davon eine größere Beschaffung mit einem Mittelbedarf von mehr als 250 T€ im Einzelfall über 300 T€ für den Bereich der IT-Technik) und 400 T€ im Jahr 2017 ausgewiesen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2016/2017 endgültig entschieden.

 

Berlin - Neukölln, den    15 . Januar 2015
Bezirksamt Neukölln von Berlin,

Buschkowsky
Bezirksbürgermeister

 
 

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