Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1153/XIX
Der Bebauungsplan 8-16a für die Grundstücke Neudecker Weg 14 / 22, Köpenicker Straße 45, Abschnitte der Köpenicker Straße, der Straße 18 S und der August-Froehlich-Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, ist am 5. Mai 2015 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 2. Juni 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr.12 auf Seite 253 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1153 / XIX) als erledigt an.
VzB 15.01.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a)Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-16a für die Grundstücke Neudecker Weg 14 / 22, Köpenicker Straße 45, Abschnitte der Köpenicker Straße, der Straße 18S und der August-Froehlich-Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-16a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b)Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung die Ergebnisse der öffentlichen Auslegungen, wie unter Punkt III 4.5 und III 4.9 der anliegenden Begründung beschrieben. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.2.2014 (Drs.Nr. 0832) ist damit gegenstandslos. c)Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-16a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
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