Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1128/XIX
Ergebnis BiSchuKu 20.01.2015
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig die Ablehnung des Antrages in folgendem Wortlaut:
Das Bezirksamt wird gebeten in enger Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht, die Förderbedarfe der versetzungsgefährdeten/stark versetzungsgefährdeten Schüler*innen im Probejahr des Gymnasiums durch eine schriftliche Befragung nach Erhalt des Halbjahreszeugnisses zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die Schulen um eine Einschätzung des Förderbedarfs ihrer Schüler*innen gebeten werden, um einer großen Zahl an Schüler*innen den erfolgreichen Verbleib am Gymnasium zu ermöglichen. Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur möge bei der Entwicklung der Fragen sowie bei der Auswertung miteinbezogen werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten in enger Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht, die Förderbedarfe der versetzungsgefährdeten/stark versetzungsgefährdeten Schüler*innen im Probejahr des Gymnasiums durch eine schriftliche Befragung nach Erhalt des Halbjahreszeugnisses zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die Schulen um eine Einschätzung des Förderbedarfs ihrer Schüler*innen gebeten werden, um einer großen Zahl an Schüler*innen den erfolgreichen Verbleib am Gymnasium zu ermöglichen. Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur möge bei der Entwicklung der Fragen sowie bei der Auswertung miteinbezogen werden.
Begründung: Das Ziel der Befragung ist, die Lernangebote außerhalb und innerhalb der Schule, noch zielgerichteter den Bedürfnissen der versetzungsgefährdeten Schülerschaft anzupassen und aktive Bildungsverbünde wie auch andere Netzwerke, vor allem die Schulen selbst werden die Ergebnisse der Bedarfsermittlung eine längerfristigen Planung und Überarbeitung bestehender Strukturen ermöglichen, damit die Anzahl der Umsteiger*innen reduziert wird. Umsteigerklassen widersprechen dem Konzept der Integrierten Sekundarschulen, sind pädagogisch stark umstritten und eine individuelle Förderung nach Bedürfnissen ist Grundsatz der Inklusion, die allen Schüler*innen zusteht.
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