Drucksache - 1128/XIX  

 
 
Betreff: Bedarfsermittlung von versetzungsgefährdeten Schüler*innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBildung, Schule und Kultur
  Schulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Entscheidung
20.01.2015 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.11.2014
2. Version vom 13.01.2015
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ergebnis BiSchuKu 20.01.2015

 

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig die Ablehnung des Antrages in folgendem Wortlaut:

 

Das Bezirksamt wird gebeten in enger Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht, die Förderbedarfe der versetzungsgefährdeten/stark versetzungsgefährdeten Schüler*innen im Probejahr des Gymnasiums durch eine schriftliche Befragung nach Erhalt des Halbjahreszeugnisses zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die Schulen um eine Einschätzung des Förderbedarfs ihrer Schüler*innen gebeten werden, um einer großen Zahl an Schüler*innen den erfolgreichen Verbleib am  Gymnasium zu ermöglichen. Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur möge bei der Entwicklung der Fragen sowie bei der Auswertung miteinbezogen werden.

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten in enger Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht, die Förderbedarfe der versetzungsgefährdeten/stark versetzungsgefährdeten Schüler*innen im Probejahr des Gymnasiums durch eine schriftliche Befragung nach Erhalt des Halbjahreszeugnisses zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die Schulen um eine Einschätzung des Förderbedarfs ihrer Schüler*innen gebeten werden, um einer großen Zahl an Schüler*innen den erfolgreichen Verbleib am  Gymnasium zu ermöglichen. Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur möge bei der Entwicklung der Fragen sowie bei der Auswertung miteinbezogen werden.

 

Begründung:

Das Ziel der Befragung ist, die Lernangebote außerhalb und innerhalb der Schule, noch zielgerichteter den Bedürfnissen der versetzungsgefährdeten Schülerschaft anzupassen und aktive Bildungsverbünde wie auch andere Netzwerke, vor allem die Schulen selbst werden die Ergebnisse der  Bedarfsermittlung eine längerfristigen Planung und Überarbeitung bestehender Strukturen ermöglichen, damit die Anzahl der Umsteiger*innen reduziert wird. Umsteigerklassen widersprechen dem Konzept der Integrierten Sekundarschulen, sind pädagogisch stark umstritten und eine individuelle Förderung nach Bedürfnissen ist Grundsatz der Inklusion, die allen Schüler*innen zusteht. 

 

 
 

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