Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1111/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, bei den Berliner Bäderbetrieben die Möglichkeit geschützter Räume für trans- und intersexuelle Menschen in einem der Neuköllner Schwimmbäder zu erörtern. Da der Schwimmbadbesuch für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, mit einem spezifischen Schutzbedürfnis vor Stigmatisierung und Diskriminierung verbunden ist, soll ein Neuköllner Schwimmbad mindestens einmal im Monat zwei Stunden nur trans- und intersexuelle Menschen vorbehalten sein. Eine mögliche Konzeption kann sich am Kreuzberger Baerwaldbad orientieren.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, bei den Berliner Bäderbetrieben die Möglichkeit geschützter Räume für trans‑ und intersexuelle Menschen in den Neuköllner Schwimmbädern zu erörtern. Da der Schwimmbadbesuch für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, mit einem spezifischen Schutzbedürfnis vor Stigmatisierung und Diskriminierung verbunden ist, sollen ein oder mehrere Neuköllner Schwimmbäder mindestens einmal im Monat zwei Stunden nur trans‑ und intersexuellen Menschen vorbehalten sein. Eine mögliche Konzeption kann sich am Kreuzberger Baerwaldbad orientieren.
Begründung: An kaum einem anderen Ort ist eine Unterscheidung von Mann und Frau so allgegenwärtig, wie im Schwimmbad. Trans‑ und intersexuellen Menschen soll ermöglicht werden, als Gruppe ein Schwimmbad für sich zu haben – als sog. Schutzraum, da Schwimmbäder kein diskriminierungsfreier Raum sind und durch die notwendige Badebekleidung Diskriminierungsmerkmale besonders offenlegen.
-Schlussbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, bei den Berliner Bäderbetrieben die Möglichkeit geschützter Räume für trans- und intersexuelle Menschen in einem der Neuköllner Schwimmbäder zu erörtern. Dazu berichtet das Bezirksamt: Im Rahmen der Sitzung des Sportausschusses am 13.01.2016 erfolgte ein Austausch zur Erörterung der Möglichkeiten, geschützte Räume für trans- und intersexuelle Menschen in Schwimmbädern zu schaffen. Herr Peukert, damaliger Leiter der Berliner Bäder-Betriebe (BBB), führte aus, dass zusätzliche Schwimmzeiten für trans- und intersexuelle Menschen innerhalb der BBB geprüft wurden. Im Ergebnis wäre in Neukölln das Stadtbad in der Ganghofer Straße grundsätzlich geeignet. Jedoch müssten im Umkehrschluss die Schwimmzeiten für andere Badegäste reduziert werden. Da die Gleichbehandlung bei den BBB nach eigener Aussage an erster Stelle steht und niemand schlechter gestellt werden soll, um ein neues Angebot zu schaffen, waren die BBB im Ergebnis nicht bereit, bestehende Strukturen des Stadtbades zu ändern. Die BBB sagten in der Sitzung zu, nach einem entsprechenden Angebot für trans- und intersexuelle Menschen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu suchen, was aufgrund der räumlichen Nähe zu Neukölln befürwortet wurde. Im Rahmen des Vereinsschwimmens führt der Verein Seitenwechsel e.V. derzeit im Stadtbad Charlottenburg – Alte Halle, das durch die BBB betrieben wird, an jedem ersten Dienstag im Monat das Trans*Inter*Schwimmen durch. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.seitenwechsel-berlin.de/sportangebote/transinterschwimmen/
Das Bezirksamt wird sich gegenüber den BBB auch weiterhin dafür einsetzen, dass auch in Neukölln Schwimmzeiten für trans und intersexuelle Menschen geschaffen werden.
Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 06.09.2022
Jochen Biedermann Karin Korte stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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