Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1107/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln
für das bisherige ordentliche Mitglied bei der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V., Frau Gülcan Klein welche als Schuldner- und Insolvenzberaterin Fregestr. 45 12161 Berlin,
Herrn Ralf Rosenberg Hildegardstr. 21 a 10715 Berlin welcher als Schuldner- und Insolvenzberater bei der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V. tätig ist,
zum ordentlichen Mitglied,
sowie für das bisherige stellvertretende Mitglied, Frau Chantal Benjamin Bürknerstr. 21 12047 Berlin die als Sozialarbeiterin bei der der AWO Kreisverband Südost e.V. tätig war
Herrn Marco Rauter Bötzowstr. 35 10407 Berlin, welcher die Insolvenz- und Schuldnerberatung der AWO Kreisverband Südost e.V. leitet
zum stellvertretenden Mitglied.
Begründung:
Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige ordentliche Mitglied Frau Gülcan Klein nach Mitteilung des Leiters der AWO Schuldnerberatung aus der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V. ab dem 20.08.2014 aus persönlichen Gründen und das stellvertretende Mitglied Frau Chantal Benjamin aus gesundheitlichen Gründen seit dem 01.01.2014 nicht mehr bei der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V. tätig ist.
Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 02.10.1958. § 34 Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten
(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet. (2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.
(4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. (5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirats.
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