Drucksache - 1061/XIX  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2013 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaupt
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
25.11.2014    24. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordntenversammlung die Vorlage des Bezirksamtes in folgender Fassung zu beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

überplanmäßige Ausgaben                            1.871.143,10 EURO

 

außerplanmäßige Ausgaben                            4.952.137,49 EURO

 

Verpflichtungsermächtigungen                            0,00 EURO

 

 

Begründung

Im Laufe des Haushaltsjahres 2013 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren.

 

Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

 

Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht zugelassen.

 

Die anliegende Nachweisung enthält die Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltser- 

gebnisses 2013.

 

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:     Keine

 

 

 
 

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