Drucksache - 1057/XIX  

 
 
Betreff: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Frauenklinik wiederholen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
09.12.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.02.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 07.10.2014
3. Version vom 15.10.2014
4. Version vom 20.04.2015
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan XIV-293 (Eschersheimer Str., Mariendorfer Weg, Silbersteinstr. - ehemalige Frauenklinik)  gem. § 3 Abs. 1 BauGB erneut durchzuführen.

Begründung:
Der Bebauungsplan für die ehemalige Frauenklinik hat lange geruht, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat zwischen dem 30.8.2010 und dem 10.9.2010 stattgefunden. In der Sitzung des Stadtentwicklungausschusses im September 2014 wurden die aktuellen Planungen vorgestellt, die u.a. ein 21-stöckiges Wohnhaus beinhalten.  Seit 2010 haben sich sowohl der Berliner Wohnungsmarkt, das Gebiet um das B-Plan-Gebiet wie auch der Planinhalt stark verändert.

Insgesamt soll dort ein Wohngebiet mit ca. 1000 Wohneinheiten neu
entstehen. Hierfür bedarf es zwingend der Akzeptanz und Einbindung der umliegenden Bewohner*innen innerhalb eines öffentlich getragenen Beteiligungsverfahrens. Dieses kann durch eine eigene Öffentlichkeitsbeteiligung des Investors sinnvoll ergänzt werden.

 

 

 
 

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