Drucksache - 0993/XIX  

 
 
Betreff: Kennzeichnung eines Fahrradweges in der Neuköllner Str./Ecke Groß-Ziethener Chausse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Verkehr und TiefbauBA/BauNatBüD
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Entsprechend des Beschlusses wurde das Bestreben der BVV Neukölln an Herrn Staatssekretär Gaebler der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gerichtet. Mit Schreiben vom 24. Februar 2015 hat Herr Staatssekretär Gaebler folgendes mitgeteilt:

 

„Zu 1 und 2.

Nach aktuellem Kenntnisstand sollen im Zusammenhang mit der von der BVG geplanten Neuordnung der U-Bahn-Ausgänge und Bushaltestellen an der sogenannten Rudower Spinne in den Haltestellenbereichen in der Neuköllner Straße Fahrstreifen eingeordnet werden (4,25 m/Nordseite bzw. 4,50m/ Südwestseite). Rad Fahrende werden an den Enden der Bushaltestellenbereiche auf die Fahrbahn geführt und können dann sicher an haltenden Bussen vorbeifahren. Wie die Markierungen im Einzelnen dann letztlich vorzunehmen sind, ist allerdings noch nicht abgestimmt.

 

Zu 3.

Die Führung von Rad Fahrenden auf der Fahrbahn stellt keine besondere Gefahrensituation dar, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erfordert, Das Radfahren auf der Fahrbahn ist innerhalb geschlossener Ortschaften ein üblicher Verkehrsvorgang.

 

Zu 4.

Die Führung der Rad Fahrenden auf der Fahrbahn soll über Fahrbahnmarkierungen erfolgen. Wie bereits ausgeführt, wurde die Art der Ausführung dieser Markierungen im Stadium der Entwurfsplanung noch nicht im Detail festgelegt. Nach Auskunft der BVG wird derzeit die Ausführungsplanung erarbeitet. Die Markierung/ Beschilderung wird auf dieser Grundlage alsbald mit Ihrem Haus abgestimmt.

 

Zu 5.

Von der Neuordnung der „Rudower Spinne“ sind auch die bestehenden Fahrradabstellanlagen betroffen. Im Rahmen der Neuordnung ist eine Wiederherstellung in gleicher Anzahl durch die Vorhabenträger (BVG, Bezirk) sicherzustellen. Eine mögliche Erweiterung der Fahrradabstellanlagen über das jetzige Angebot hinaus wird im Rahmen eines durch mein Referat VII B koordinierten Förderprogramms (Bike&Ride Programm) angestrebt. Die diesbezügliche Detailprüfung (Umfang und Lage der Abstellanlagen) kann erst nach Präzisierung der Baumaßnahmen erfolgen.“

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

 
 

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