Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0914/XIX
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion die LINKE in folgender Fassung zurückgezogen.
Das Bezirksamt wird gebeten den Kindern aus der Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Str. 89 an der Herman-Nohl-Schule eine Teilnahme am Ganztagsbetrieb zu ermöglichen.
Begründung: Nach Auskunft des Sozialdienstes der Flüchtlingsunterkunft werden die SchülerInnen aus der Flüchtlingsunterkunft, die die Herman-Nohl-Schule besuchen, lediglich bis 11.40 Uhr beschult.
Nach § 41 (2) des Berliner Schulgesetztes unterliegen „ausländische Kinder und Jugendliche, denen auf Grund eines Asylantrags der Aufenthalt in Berlin gestattet ist oder die hier geduldet werden (…) der allgemeinen Schulpflicht.“ Gemäß § 19 (2) SchulG besteht für den gebundenen Ganztagsbetrieb eine gesetzliche Teilnahmepflicht. Da es sich bei der Herman-Nohl-Schule um eine gebundene Ganztagsgrundschule handelt, trifft diese Bestimmung auch auf die schulpflichtigen BewohnerInnen der Flüchtlingsunterkunft zu.
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