Drucksache - 0914/XIX  

 
 
Betreff: Beschulung der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft in der Herman-Nohl-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBildung, Schule und Kultur
  Schulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
   Beteiligt:Grüne/LINKE
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.05.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Entscheidung
03.06.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion die LINKE in folgender Fassung zurückgezogen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten den Kindern aus der Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Str. 89 an der Herman-Nohl-Schule eine Teilnahme am Ganztagsbetrieb zu ermöglichen.

 

 

Begründung:

Nach Auskunft des Sozialdienstes der Flüchtlingsunterkunft werden die SchülerInnen aus der Flüchtlingsunterkunft, die die Herman-Nohl-Schule besuchen, lediglich bis 11.40 Uhr beschult.

 

Nach § 41 (2) des Berliner Schulgesetztes unterliegen „ausländische Kinder und Jugendliche, denen auf Grund eines Asylantrags der Aufenthalt in Berlin gestattet ist oder die hier geduldet werden (…) der allgemeinen Schulpflicht.“ Gemäß § 19 (2) SchulG besteht für den gebundenen Ganztagsbetrieb eine gesetzliche Teilnahmepflicht. Da es sich bei der Herman-Nohl-Schule um eine gebundene Ganztagsgrundschule handelt, trifft diese Bestimmung auch auf die schulpflichtigen BewohnerInnen der Flüchtlingsunterkunft zu.

 

 

 

 

 

 
 

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