Drucksache - 0831/XIX  

 
 
Betreff: Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zum Betrieb einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Böhmische Straße 39 in 12055 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/JugGesBA/JugGes
  Liecke, Falko
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.01.2014 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zum Betrieb einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Böhmische Straße 39 in 12055 Berlin.

 

Begründung:

 

1.

 

Dem Bezirksamt obliegt nach § 19 Kindertagesförderungsgesetz die Planungs- und Steuerungsverantwortung für die Entwicklung und Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes der Tagesbetreuung. Zu den Aufgaben dieser Planungsverantwortung gehört auch, dass bei Bedarf das Jugendamt die Akquisition räumlicher Kapazitäten aktiv unterstützt. Leistungserbringer in der Tagesbetreuung sind in partnerschaftlicher Zusammenarbeit überwiegend die Träger der freien Jugendhilfe. Nach der abgestimmten Neuköllner Kindertagesstättenplanung 2013/2014 sind im Altstadtgebiet des Bezirkes weitere hohe ungedeckte Bedarfe der Kindertagesbetreuung vorhanden. Explizit betrifft dies den Bereich der QM-Gebiete „High-Deck-Siedlung“ und „Weiße Siedlung“ in der Neuköllner Bezirksregion 5 (Köllnische Heide).

 

Das Grundstück Böhmische Straße 39, 12055 Berlin, liegt in der Neuköllner Bezirksregion 4 (Rixdorf), damit unmittelbar angrenzend an die Bezirksregion 5. Da in dieser Region nicht ausreichend Kitaplatzkapazitäten zur Verfügung gestellt werden können, muss der Bedarf in angrenzenden Regionen gedeckt werden.

 

 

2.

 

Bei dem Objekt Böhmische Straße 39 handelt es sich um ein im Rahmen eines Realisierungswettbewerbes „Kindertagesstätte und Wohnen Böhmische Straße“ im Jahre 1997 gemeinsam mit der „Stadt und Land Wohnbauten“ vom Bezirk errichtetes kombiniertes Wohn- und Kita-Gebäude. Im Rahmen der Neustrukturierung der Berliner Kita-Landschaft 2005/2006 wurde die Kita-Nutzung a.o.O. aufgegeben, die dafür vorgehaltenen Räumlichkeiten werden seitdem für Bürodienstzwecke genutzt. Auf dem hinteren Grundstücksteil befindet sich ein denkmalgeschütztes Scheunen-Gebäude (ehem. Hortbereich der Kita). Dieses Gebäude wird fortlaufend für Kinder- und Jugendarbeit durch einen freien Träger der Jugendhilfe genutzt und ist nicht Bestandteil des Interessenbekundungsverfahrens.

 

 

 

 

Die ehemalige Kindertagestätte verfügte bis zur Schließung über 70 Betreuungsplätze (ohne Hort). Diese Platzkapazitäten müssen zur Bedarfsdeckung jetzt weitestgehend reaktiviert werden.

 

3.

 

Dem zukünftigen Träger der Kita Böhmische Straße 39 ist an dem Grundstücksteil ein entgeltliches Erbbaurecht zu bestellen. Für die vorhandenen baulichen Anlagen ist vom zukünftigen Träger ein einmaliger Wertersatz unter Berücksichtigung des Instandhaltungsrückstaus zu leisten, ihm sind eigentümerähnliche Rechte und Pflichten zu übertragen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG

§ 19 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG)

§ 63 Abs. 2 bis 5, § 64 Abs. 2 Nr. 4 LHO i.d.F. vom 17.11.2013
 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen

 

- lfd. Einnahmen in noch zu beziffernder Höhe aus dem zu bestellenden Erbbaurecht,

- einmaliger Wertersatz für den Gebäudeteil Kita in noch zu beziffernder Höhe.

 

  1. Auswirkungen auf Ausgaben

 

Wegfall von bezirklichen Bewirtschaftungskosten für das Objekt.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 
 

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